3,2,1…. Kfz-Wechsel
Nun lesen, hören und sehen wir wieder in jeder Werbepause:
„Wechseln Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung!“
Denn ab dem 02.10.2022 geht die „Kfz-Wechselsaison“ wieder los und die Berechnungsprogramme laufen heiß.
Aber kann auch wirklich JEDER seine Kfz-Versicherung wechseln? Ja, zumindest jeder, dessen Hauptfälligkeit der Kfz-Versicherung auf den 01.01. des Folgejahres datiert ist. Dies können Sie ganz einfach dem letzten Nachtrag entnehmen. Ob sich ein Wechsel lohnt, prüfen wir für unsere Bestandskunden automatisch jedes Jahr und berücksichtigen evtl. regulierte Schäden, geänderte SF-Klassen oder auch veränderte Merkmale, wie Km-Leistung/Jahr, Abstellort, Nutzer, etc. und übernehmen darüber hinaus den gesamten Wechselvorgang. Angebot, Kündigung, Neuantrag.
Bis wann der aktuelle Vertrag gekündigt werden kann, also wann die Kündigungsfrist abläuft, hängt davon ab, ob sich für das nächste Jahr eine Beitragsreduzierung oder eine Beitragserhöhung ergibt. Bei Letzterem besteht lt. §40 VVG ein Sonderkündigungsrecht. Eine Beitragserhöhung aufgrund Leistungserhöhung/-änderungen oder Schadensregulierung ist hiervon ausgenommen.
Bei einem Wechsel ist es wichtig, auf die enthaltenen Leistungen zu achten. Der neue Tarif sollte die gleichen (oder bessere) Leistungen enthalten, wie der Aktuelle. Denn ein Vergleich mit einem schwächeren Tarif oder auch geänderten Merkmalen, wäre ein Vergleich von Äpfeln und Birnen und kann im Schadensfall zu bösen Überraschungen führen.