Neues Versicherungskennzeichen ab 01.03.2023
Ab dem 01.03. endet das Versicherungsjahr für Roller, Mopeds, E-Scooter etc. ab. D.h. das Versicherungskennzeichen ist ab diesem Tag nicht mehr gültig.
Um das Vehicle weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen, benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen, welches Ihnen ganz unproblematisch nach Beantragung von der Versicherung postalisch zugesandt wird.
Ein Berechnungstool finden Sie auf dieser Website oben beim Reiter „Vergleichsrechner“.
Sie können junge Nutzer (unter 23 Jahren), sowie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung einschließen.
Diese zahlt bei Schäden durch Diebstahl, Unwetterschäden, Zusammenstoß mit Tieren uvm.
Es können eine Vielzahl von Fahrzeugen versichert werden, wie z.B.
- Roller zwischen 45 – 60 km/h
- Mokicks
- Leichtmofas
- Krankenfahrstühle
- 4-rädrige LeichtKFZ
- E-Scooter
- Segways
Um den Versicherungsschutz über den Vergleichsrechner beantragen zu können, werden folgende Informationen abgefragt:
- persönliche Daten (Name, Geburtsdatum etc.)
- Hersteller- Name und Schlüsselnummer
- Modell
- Fahrgestellnummer
- Kontoverbindung zur Beitragszahlung
Natürlich nehmen wir uns für Rückfragen gerne Zeit und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.